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Kirchenvorstand
Jede Gemeinde hat einen Kirchenvorstand. Pfarrer/innen und Kirchenvorstände wirken bei der Leitung der Kirchengemeinde zusammen. Dem Kirchenvorstand gehören die Pfarrer/innen der Gemeinde, Vikare/innen, Pfarrverwalter/innen, sowie die gewählten und berufenen Kirchenvorsteher/innen an. Die Kirchenvorsteher/innen werden für einen Zeitraum von sechs Jahre gewählt und üben ihr Amt als Ehrenamt aus.
Der Kirchenvorstand
- schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass die Kirchengemeinde zeitgemäß und gut ihre Aufgaben für die Menschen erfüllen kann, die zu ihr gehören und mit ihr in Berührung kommen.
- verantwortet Gottesdienstformen und -angebote, Konfirmandenkurse und Öffentlichkeitsarbeit.
- plant die Schwerpunkte und Ziele der Gemeindearbeit und gestaltet und beschließt dazu auch den Finanzhaushalt.
- entwickelt Perspektiven, mit denen die Gemeinde auf kirchliche und gesellschaft-liche Veränderungen schöpferisch reagiert.
- sucht die Zusammenarbeit auf ökumenischer Ebene.
- besetzt die Stellen der haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitenden in der Kirchengemeinde.
- wirkt bei der Besetzung der Pfarrstellen mit, setzt für spezifische Aufgaben Ausschüsse ein und wählt die Dekanats- und die Landessynode.
Folgende Personen gehören dem Baiersdorfer Kirchenvorstand an:
- Dr. Stephan Bartsch
- Mathias Emde
- Gerhard Fischer (nicht auf dem Bild)
- Ingrid Frister
- Günter Grasser
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Gerhard Kamusella
(1. Vorsitzender) - Werner Offenmüller
- Brigitte Pfadenhauer
- Martina Sauer (stellvertretende Vorsitzende)
- Claudia Sunderbrink (nicht auf dem Bild)
sowie die Hauptamtlichen
- Pfr. Leo Förster
- Pfrin. Barbara Hertel-Ruf
- Vikarin Bettina Witte (nicht auf dem Bild)
Öffentliche Kirchenvorstandssitzungen:
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